Informationen zur aktuellen Hundesteuersatzung der Stadt Dachau (gültig seit 01.01.2017)
Hundehalter im Gebiet der Großen Kreisstadt Dachau werden für jeden Hund ab dem Folgemonat der Aufnahme steuerpflichtig, bei Zuwachs durch eine selbst gehaltene Hündin erst mit Beginn des Folgemonats, in dem der Hund vier Monate alt geworden ist.
Der Hund muss innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme, nach Zuzug bzw. im Falle des Zuwachses nach Erreichen des vierten Lebensmonats bei der Stadt angemeldet werden und erhält eine Hundesteuermarke.
Höhe der Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt für jeden Hund 60 € jährlich.
Die Hundesteuer für Kampfhunde beträgt 996 € jährlich. Dieser Steuersatz reduziert sich auf 240 € jährlich, sobald für den Hund mit einem sog. Negativzeugnis nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist.
Eine Übersicht zu den betroffenen Hunderassen und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten unseres Ordnungsamtes unter der Rubrik Haltung gefährlicher Tiere.
Bei unterjähriger An- bzw. Abmeldung erfolgt eine nach Kalendermonaten anteilige Berechnung des jeweils maßgebenden Steuersatzes.
Informationen zum Thema Hundesteuermarke oder Hundesteuerbefreiung bzw. Ermäßigung, können Sie der aktuell geltenden Hundesteuersatzung der Stadt Dachau entnehmen:
Satzungen der Stadt Dachau in alphabetischer Reihenfolge